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   BGH, 10.08.2022 - 3 StR 491/21   

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BGH, 10.08.2022 - 3 StR 491/21 (https://dejure.org/2022,26305)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2022 - 3 StR 491/21 (https://dejure.org/2022,26305)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2022 - 3 StR 491/21 (https://dejure.org/2022,26305)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.2008 - 1 StR 607/07

    Verfahrensrüge zum Beleg einer gescheiterten Verfahrensabsprache und der

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 3 StR 491/21
    Ohne eine solche steht ein Verfahrensfehler nicht fest, wobei sich Zweifel zulasten der Beschwerdeführer auswirken (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 1 StR 607/07, NStZ 2008, 353).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 267/13

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Vortrag der Beweiserheblichkeit im Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 3 StR 491/21
    Denn dem bloßen Betrachter erschließt sich nur eine unter dem Datum 15. Oktober 2017 verfasste Aufstellung verschiedener Beträge mit der unterstrichenen Zahl 14.700 am Ende, die in weitere Daten und Wörter in einer ausländischen Sprache eingebunden sind (zur Reichweite des Augenscheinsbeweises bei Urkunden s. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, NStZ 2014, 606, 607).
  • OLG Celle, 15.12.2023 - 1 ORs 2/23

    Revision in einem Verfahren wegen der Verurteilung des Angeklagten wegen

    a) Soweit er beanstandet, das Landgericht habe entgegen § 261 StPO seine Einlassung nur unzureichend berücksichtigt, kann diese Rüge schon deshalb nicht durchgreifen, weil ihr das Rekonstruktionsverbot der Hauptverhandlung im Revisionsverfahren entgegensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2022 - 1 StR 326/22 , juris Rn. 5 mwN und vom 10. August 2022 - 3 StR 491/21 Rn. 7 f.; Urteile vom 29. August 1990 - 3 StR 184/90 , juris Rn. 15 f. und vom 10. Juni 2020 - 5 StR 435/19 , juris Rn. 55 f.).
  • BGH, 19.10.2022 - 1 StR 326/22

    Inbegriffsrüge (Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung)

    Damit kann der Angeklagte im Revisionsverfahren nicht gehört werden; dem steht das Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung entgegen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Juni 2020 - 5 StR 435/19 Rn. 55 f.; Beschlüsse vom 10. August 2022 - 3 StR 491/21 Rn. 8 und vom 3. März 2020 - 3 StR 15/20; je mwN).
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